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Allgemeine Informationen für unsere Patienten

 
 
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Verordnung
Eine logopädische Verordnung wird bei Bedarf von Ihrem Arzt (z.B. Hausarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde) ausgestellt.

Behandlungskosten
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie bis auf einen Eigenanteil (10 % der Behandlungskosten plus 10,00 € Verordnungsblattgebühr). Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer Befreiung durch die Krankenkasse entfällt die Zuzahlung.

Behandlungsdauer
Wie lange eine logopädische Behandlung dauert, also wie viele Therapiestunden benötigt werden, ist sehr unterschiedlich: das hängt von der Störung, von der Mitarbeit oder auch bei Kindern etwa davon ab, in wie weit eine positive Unterstützung des Elternhauses möglich ist bzw. erfolgt.

Die Dauer einer Therapiestunde beträgt in der Regel 45 Minuten, sie kann je nach Diagnose auch 30 oder 60 Minuten betragen. Der behandelnde Arzt orientiert sich nach den Heilmittelrichtlinien und gibt die Behandlungsdauer und die Therapiefrequenz auf der Verordnung an. Meist liegt die Frequenz bei 1 bis 2 mal pro Woche.

Durchführung der Behandlung
Zu Beginn der logopädischen Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung. Auf dieser Grundlage ist eine fundierte Diagnostik und eine erste Einschätzung der erforderlichen Therapiedauer wie auch die Erstellung eines Behandlungsplanes möglich. Mit dem Behandlungsplan werden auch Behandlungsziele formuliert, welche im Therapieverlauf immer wieder abgeglichen werden, so dass die Therapie transparent und einschätzbar ist.